Pay2CleanPay2Clean
Data Act

Angaben nach der Daten­verordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“)

Stand 05.10.2026

Die Influspace GmbH stellt die Plattform Pay2Clean als Datenverarbeitungsdienst bereit. Hier veröffentlicht sie die Angaben nach Art. 26 Buchst. b und Art. 28 Abs. 1 der Datenverordnung. Für den einzelnen Kunden maßgeblich sind der Nutzungsvertrag und seine Anlagen.

1. Exportierbare Daten

  • Unternehmens-, Standort-, Anlagen- und Gerätedaten mit Konfiguration, Artikel, Preise, Rabatte, Betriebs- und Verbrauchsdaten
  • Endkundendaten einschließlich Kundenkarten, Guthaben, Abonnements mit Mandatsreferenzen, Waschtickets und Reklamationen
  • Kassen- und Buchhaltungsdaten wie Einzelaufzeichnungen, Belege, Tagesabschlüsse, Kassenbuch und Rechnungen, dazu die gesetzlichen Exporte
  • Mitarbeiterdaten, soweit das Modul Mitarbeitermanagement genutzt wird
  • Dateien, die der Kunde oder seine Nutzer hochgeladen oder in der Plattform erzeugt haben
  • Benutzerkonten mit Rollen (ohne Passwörter), Einstellungen, QR-Code-Ziele und Berichtsvorlagen; Änderungshistorie und gespeicherte KI-Verläufe
  • alle sonstigen Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die durch die Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer entstanden sind, soweit sie nicht ausgenommen sind

Welche Kategorien für einen Kunden gelten, legt Anlage 2 Ziffer 13.1 seines Nutzungsvertrages abschließend fest; dort stehen nur die Kategorien der gebuchten Module.

Nicht exportiert werden

  • Quellcode, Programmlogik und interne Datenbankstrukturen über die Feldbeschreibung hinaus; Wissensbasis und Konfiguration der KI-Funktionen
  • Betriebs-, Protokoll- und Sicherheitsdaten sowie Infrastruktur- und Sicherungskonfigurationen des Anbieters, soweit nicht von Ziffer 13.1 erfasst
  • Schlüssel, Zertifikate, Passwort-Hashes und Zugangsdaten zu Diensten Dritter
  • zusammengefasste Auswertungen ohne Bezug zum Kunden und Datensicherungen als solche

2. Datenstrukturen, Formate und Normen

Den Datenbestand stellt der Anbieter auf Verlangen zum gesicherten Download bereit; die gesetzlichen Exporte und Auswertungen ruft der Kunde während der Laufzeit selbst im Backoffice ab.

3. Gerichtsbarkeit der IT-Infrastruktur

Anbieter der Plattform Pay2Clean ist die Influspace GmbH mit Sitz in Heusenstamm, Deutschland. Sie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Server-Instanzen, Datenbanken und Datensicherungen der Kunden laufen in Rechenzentren in Deutschland. Diese IT-Infrastruktur unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Hochgeladene Dateien liegen am Speicherort Frankfurt am Main eines Dienstleisters mit Sitz in Irland, dessen Konzernmutter ihren Sitz in den USA hat. KI-Funktionen und KI-gestützte Support-Werkzeuge nutzen Dienste mit Verarbeitung in Irland und den USA. Für diese Dienste können neben dem Recht der Europäischen Union auch Vorschriften der USA gelten, die Behörden der USA Zugriffsersuchen ermöglichen.

Eingesetzte Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 4 § 7 des Nutzungsvertrages; „Auftraggeber“ ist der Kunde):

4. Schutz vor unrechtmäßigem staatlichem Zugriff

Maßnahmen gegen den Zugang staatlicher Stellen aus Drittländern zu Daten in der Europäischen Union oder deren Übertragung, soweit dies dem Recht der Europäischen Union oder dem deutschen Recht widerspräche:

Technische Maßnahmen

  • Server-Instanzen, Datenbanken und Datensicherungen ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland
  • verschlüsselte Übertragung und verschlüsselte Datensicherungen; die Daten jedes Kunden getrennt von den Daten anderer Kunden
  • Zugriff auf Kundendaten nur durch berechtigte Personen und nur, soweit für Betrieb, Support oder auf Anforderung des Kunden erforderlich

Organisatorische Maßnahmen

  • Ersuchen von Behörden oder Gerichten aus Drittländern auf Zugang zu Daten oder ihre Übertragung prüft der Anbieter rechtlich; er kommt ihnen nur nach, soweit dies nach dem Recht der Europäischen Union und dem deutschen Recht zulässig ist (Art. 32 der Datenverordnung)
  • vor der Erfüllung eines zulässigen Ersuchens unterrichtet der Anbieter den betroffenen Kunden, soweit dies erlaubt ist, und stellt nur die Mindestmenge an Daten bereit, die das Ersuchen erfordert

Vertragliche Maßnahmen

  • Dienstleister sind vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten verpflichtet wie der Anbieter (Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 4 § 7)
  • Übermittlungen in Drittländer nur auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln oder des EU-US Data Privacy Framework
  • KI-Funktionen nur nach Freischaltung durch den Kunden; keine Nutzung der Daten zum Training von KI-Modellen

5. Wechsel und Entgelte

Wie ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eigene IT-Infrastruktur abläuft, einschließlich Fristen, Übergangszeitraum, Abruf und Löschung der Daten, regelt § 14 des Nutzungsvertrages.

Für Wechsel, Datenexport, Abruf und Löschung erhebt der Anbieter keine Entgelte. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit kann bei vorzeitiger Beendigung ein Ausgleich anfallen; Voraussetzungen und Höhe nennt der Vertrag.

Wechsel- und Exportverlangen richten Kunden in Textform an info@pay2clean.com.